Touren & Parken

Der Weg ist das Ziel

 

Wir sind nur fußläufig und mit dem Rad erreichbar. Bitte nutzt bei Anreise mit dem Auto die Parkmöglichkeiten um uns herum und freut Euch – nach einer kurzen oder langen Wanderung – bei uns einzukehren. Zahlreiche und gute Parkmöglichkeiten gibt es auf dem Schanzerweg (Koordinate: 51.332309847546604, 7.175715420088246). -  ca. 20 bis 25 Minuten Fußweg. Hier gilt wie generell außerorts: am Seitenstreifen darf geparkt werden – ausgenommen auf Vorfahrtstraßen. Das Parken darf den Verkehr nicht behindern. Rechts daneben müssen noch mindestens 3,05 Meter Fahrbahnbreite vorhanden sein*. Vom Schanzerweg kann man gleich schräg gegenüber der Koordinate: 51.332309847546604, 7.175715420088246 wunderbar hoch zum Höhenweg laufen. Einfach Koordinate in GoogleMaps eingeben und Maps erstellt die Route oder diesen Link anklicken: https://maps.app.goo.gl/CoEEPLSMZYbsWVk66


Alternativ stehen für eine Wanderung zahlreiche Wanderparkplätze im Felderbachtal zur Verfügung, die je nach Dauer und anderen Präferenzen gewählt werden können.


Wanderrouten

Oder in Google-Maps öffnen, für alle die Komoot (Link oben) noch nicht kennen. Wir empfehlen Komoot auszuprobieren, da unterschiedliche optimierte Routen je nach Bewegungsart wie Wandern, verschiedene Fahradtypen, mit oder ohne elektrischer Unterstützung angeboten werden und auch kleine Fusswege einbezogen werden, die Google nicht berücksichtigt.


Dennoch hier der Google-Maps-Routen-Link:

https://www.google.com/maps/d/u/0/edit?mid=1gQ_-9Tf6VXOmvkKGyrdmDEyJrHzu-DA&usp=sharing

Park-Beispiele


Bitte nicht vor Einfahrten von Feldwegen, Schranken oder Ketten parken. Hier ein Negativbeispiel aus der Nähe der Alm:

*Gemäß § 12 Absatz 1 Nr. 1 StVO ist das Halten und infolgedessen auch das Parken an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen unzulässig. Eng ist eine Straßenstelle nach der Rechtsprechung in der Regel dann, wenn der zur Durchfahrt insgesamt freibleibende Raum für ein Fahrzeug höchstzulässiger Breite von 2,55 m (vgl. § 32 Abs. 1 Nr. 1 StVZO) zuzüglich 0,50 m Seitenabstand bei vorsichtiger Fahrweise nicht ausreichen würde. Dabei ist die Gegenfahrbahn mitzurechnen. Dementsprechend muss ein Haltender grundsätzlich eine Fahrbahnbreite von 3,05 m zum gegenüberliegenden Fahrbahnrand freihalten.Das heißt, jeder Verkehrsteilnehmer begeht einen Verstoß im Sinne der Straßenverkehrsordnung, wenn er an Straßenstellen hält oder parkt, in denen die Restbreite der Fahrbahn neben dem abgestellten Kraftfahrzeug weniger als 3,05 Meter beträgt. Hier ist Halten und Parken ist unzulässig. Das gilt auch ohne ein explizit ausgeschildertes Haltverbot (Verkehrszeichen 283 und 286). Bitte beachtet vorangegangene Hinweise um auch in eurem eigenen Interesse vor allem Rettungskräften eine Durchfahrt zu ermöglichen.Eine Nichtbeachtung kann jederzeit mit einem Verwarn- bzw. Bußgeld sowie mit einer Entfernung des Fahrzeuges aus dem öffentlichen Verkehrsraum geahndet werden. Ein Maß, das genau 3,05m stellen wir euch gerne zur Verfügung.

Glück

Solltet ihr nicht in der Lage sein zu uns zu laufen, dann holen wir euch gerne ab. Nutzt unseren Abhol- & Bring Service. Einfach anrufen oder schreiben (0172.9696964, servus@felderbacher.de) und wir kommen zum benachbarten Wanderparkplatz, an dem ihr geparkt habt.

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